Kita Heltersberg
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Wahl Elternvertretung

Mit dem neuen Kita Gesetzes sind einige Änderungen auch bei der Elternvertreterregelung vorgenommen worden. Bislang wurden pro Gruppe 2 Elternvertreter gewählt. Diese Gruppenregelung fällt im Rahmen des neuen KiTa-Gesetzes weg.

Nun soll je 10 Plätze 1 Mitglied im Elternausschuss sein, d.h. bei 82 Kindern in der KiTa entspricht dies 9 Mitgliedern im Elternausschuss. Die gleiche Regelung gilt auch für den Hort. Bei etwa 60 Kindern werden bis zu 6 Elternausschussmitglieder gewählt.
Die Wahl der Elternausschussmitglieder und Gremien (Kreiselternausschuss und Beirat der Kita) sind nun eindeutiger geregelt.

Elternausschuss muss von der gesamten Elternschaft gewählt werden. Pro Elternpaar hat jeder 1 Stimme, erscheint nur ein Elternteil so hat dieser Teil 2 Stimmen. Eltern haben unabhängig von der Anzahl der Kinder in der KiTa maximal 2 Stimmen (als Paar) - Stimmrecht haben nur anwesende Personen. Wer sich wählen lassen möchte muss sich vor der Wahl bei der KiTa Leitung zur Hinterlegung in der Wahlliste melden oder zum Zeitpunkt der Wahl vor Ort sein.
Wer auf der Liste steht muss bei der Wahl nicht zwingend anwesend sein, um gewählt zu werden.
Gremien, die zwingend besetzt werden müssen sind Vorstand und Stellvertreter, zwei Vertreter (Mitglieder des Elternausschusses oder interessierte Eltern die nicht im Elternausschuss vertreten sind), welche die KiTa im Kreiselternausschuss vertreten.

Einen Kreiselternausschuss hat der LK Südwestpfalz bislang allerdings noch nicht.

Weiter gibt es einen Beirat der Kita.

Der Beirat setzt sich zusammen aus 2 Vertretern des Trägers (50% Stimmrecht), zwei Vertretern aus der Leitung der KiTa (15%), drei pädagogischen Fachkräften (zusammen 15%, wovon ein Vertreter die Stimme der Kinder und zwei die der Erzieher repräsentieren) und zwei Elternausschussmitgliedern (20%) - Der Beirat bringt Eltern näher an fachliches, pädagogisches Geschehen in der KiTa. - Bei Stimmgleichheit im Beirat gewinnt die Stimme des Trägers.

Aufgrund der Corona Situation wird die Wahl der Elternvertretungen nicht wie vorgesehen bei einer Elternversammlung gewählt, sondern nachfolgendem Ablauf durchgeführt.

Es werden Listen am Kindergarten ausgelegt, in denen sich interessierte Eltern eintragen können. Diese wird einen definierten Zeitraum ausliegen.
Anhand dieser Listen wird eine Wahlliste erstellt und an alle Eltern verteilt. Die Eltern können diese Wahllisten ausfüllen und ihre Stimme entsprechend abgeben. Die Stimmzettel werden wieder am Kindergarten abgeben.
Dies wird auch über einen definierten Zeitraum möglich sein.
Die Stimmen werden dann von Herrn Hammer und dem Vorsitzenden des aktuellen Elternausschusses ausgezählt.
Die Wahl wird nach den Herbstferien beginnen.